Immobilienmakler Kosten in der Schweiz
Wenn Sie in der Schweiz eine Immobilie kaufen, verkaufen oder vermieten möchten, gibt es verschiedene Vorgehensweisen. Die gängigste Methode ist die Beauftragung eines Immobilienmaklers. Doch wie hoch sind die Kosten für einen Immobilienmakler in der Schweiz? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über Maklergebühren und deren Bezahlung.
Ein Immobilienmakler ist ein Experte im Bereich Verkauf, Kauf und Vermietung von Immobilien. Er übernimmt alle damit verbundenen Aufgaben und steht allen Beteiligten mit Rat und Tat zur Seite. Dazu gehört beispielsweise die Übergabe der Schlüssel nach einem erfolgreichen Verkauf, die Berechnung des Verkaufswert, die Erstellung eines Immobilienexposés oder die Bonitätsprüfung potenzieller Mieter.
KOSTEN FÜR EINEN IMMOBILIENMAKLER
Die Maklerprovision, auch als Courtage bekannt, ist in der Schweiz rechtlich nicht festgelegt und daher Verhandlungssache. Es gibt jedoch eine Begrenzung der Maklergebühren gemäß OR 417 (Vergütungsanspruch). Demnach kann ein übermäßig hoher Maklerlohn auf Antrag des Schuldners durch den Richter auf einen angemessenen Betrag reduziert werden. Dieser Vergütungsanspruch schützt den Kunden vor überhöhten Provisionsforderungen.
MAKLERGEBÜHREN BEI HAUSVERKAUF
Da die Provision für einen Immobilienmakler nicht festgelegt ist, gibt es Richtwerte, an denen sich Kunden orientieren können. Diese Richtwerte werden in der Praxis in der Regel umgesetzt, können jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen.
In der Praxis ist es üblich, dass die Maklerkosten zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises liegen.
Beispiel:
Bei einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung zur Eigennutzung betragen die Maklergebühren 2 % bis 3 % des Verkaufspreises.
Bei einem Mehrfamilienhaus liegen die Maklerkosten zwischen 1,5 % und 2 %.
Grundsätzlich gilt: Je höher der Verkaufspreis, desto niedriger ist der Prozentsatz für die Maklerprovision.
WEITERE KOSTEN FÜR DEN IMMOBILIENMAKLER
Neben der Provision fallen für einen Immobilienmakler weitere Kosten an. Er kann Reisekosten, Werbekosten, Aufteilungskosten und andere mit dem Immobilienverkauf verbundene Ausgaben in Rechnung stellen. Diese Kosten werden im Maklervertrag festgelegt und hängen nicht vom Verkaufspreis der Immobilie ab. Manchmal wird für diese Kosten ein Pauschalbetrag festgelegt.
WANN HAT EIN IMMOBILIENMAKLER ANSPRUCH AUF DIE COURTAGE?
Alle wichtigen Vereinbarungen werden im Immobilienmaklervertrag festgehalten. Darin ist auch definiert, wann die Maklerprovision fällig wird. Der Anspruch auf die Provision beginnt mit der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar. Die Maklerkosten werden also erst nach erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrags fällig.
Eine Vorabzahlung oder Anzahlung ist in der Regel ungewöhnlich. Es ist jedoch möglich, einen anderen Zeitpunkt für die Bezahlung festzulegen, der für beide Parteien geeignet ist.
Bereits zu Beginn können auf den Makler Kosten zukommen, wie beispielsweise die Schätzung einer Immobilie.
WER ZAHLT DIE IMMOBILIENMAKLERGEBÜHREN?
Die Maklergebühren beim Hausverkauf müssen rechtlich gesehen vom Verkäufer der Immobilie getragen werden. Der Verkäufer steht im Vertragsverhältnis und ist daher für die Begleichung der Kosten verantwortlich. Der Makler arbeitet immer im Auftrag des Verkäufers und hat die Aufgabe, die Immobilie zum besten Preis zu verkaufen.
Dem Verkäufer ist es gestattet, die Notarkosten steuerlich geltend zu machen und von der Grundstückgewinnsteuer abzuziehen. Die Höhe dieses Betrags variiert je nach Kanton und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
FAZIT ZU DEN MAKLERKOSTEN
Die Kosten für einen Immobilienmakler dürfen beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung nicht vergessen werden. Sie belaufen sich in der Regel auf 1,5 % bis 3 % des Verkaufspreises und stellen eine angemessene Vergütung für den Makler dar. Durch die Beauftragung eines Maklers spart der Verkäufer viel Zeit und kann sich anderen Tätigkeiten widmen.